aktuelle Sturmwarnung: Schulbesuch in den kommenden Tagen freigestellt
Information des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlands (16.02.2022): Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schüler:innen entscheiden selbst. Im Fall des Fernbleibens vom Unterricht muss die Schule benachrichtigt werden. In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort können auch die Schulen eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich ist in diesen Fällen, sofern möglich und zumutbar, eine Notbetreuung zu gewährleisten.